Stimmrecht
Stimmberechtigt für die Vorstandswahlen sind alle Mitglieder der CDU Mittelsachsen, unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz. Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Mitgliedsrechte, ist die Erfüllung aller satzungsgemäßen Mitgliederpflichten, dazu zählt u.a. die fristgemäße Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
Stimmberechtigt für die Wahl der zwei Delegierten zum Bundesparteitag sowie für die Wahl der 19 Delegierten zum Landesparteitag sind alle am 24.09.2022 der CDU Mittelsachsen angehörenden wahlberechtigten Mitglieder.