Hinweise zur Mitgliederversammlung

Stimmrecht

Stimmberechtigt für die Vorstandswahlen sind alle Mitglieder der CDU Mittelsachsen, unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz. Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Mitgliedsrechte, ist die Erfüllung aller satzungsgemäßen Mitgliederpflichten, dazu zählt u.a. die fristgemäße Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Stimmberechtigt für die Wahl der zwei Delegierten zum Bundesparteitag sowie für die Wahl der 19 Delegierten zum Landesparteitag sind alle am 24.09.2022 der CDU Mittelsachsen angehörenden wahlberechtigten Mitglieder.

Antragsfristen

Anträge an die Kreismitgliederversammlung sind bis spätestens zum 19.09.2022, 23.59 Uhr schriftlich an die Kreisgeschäftsstelle zu richten. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind - neben dem Kreisvorstand - die Vorstände aller Stadt- und Gemeindeverbände sowie der Vereinigungen bzw. Sonderorganisationen im Kreisgebiet. Einzelne Mitglieder sind antragsberechtigt, sofern ihr Antrag die Unterstützung von mindestens zehn weiteren Mitgliedern unseres Kreisverbandes hat.

Elektronische Wahlen

Die Wahlen finden satzungsgemäß mit ELWA statt. Das von der CDU Mittelsachsen bereits 2020 erstmals angewendete Verfahren wird auch 2022, in der neusten Version, durch die Wahlen führen.

Alle Stimmberechtigten erhalten am Einlass dazu eine elektronische Stimmkarte.