Erleichterung der GAP Reform ab 2023 nutzen!

Erleichterung der GAP Reform ab 2023 nutzen!

Mitgliedsstaaten sollen Länderregelungen entsprechend anpassen!


1. Ackerland, welches zeitweilig als Grünland genutzt wird, kann jederzeit in Ackerland zurückumgewandelt werden. Bisher war es so, dass Ackerland, welches länger als 5 Jahre als Grünland genutzt wurde, nur mit Anzeige und Genehmigung durch die staatlichen Behörden wieder als Ackerland genutzt werden durfte.

2. Zwischenablagerungen von Siloballen beziehungsweise Heuballen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche, Triebwege von Weidetieren oder die Fahrspuren eines Traktors auf der Weide können auch weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeordnet werden.

3. Die Kennzeichnung von Tieren ist nicht mehr Bestandteil der Konditionalität für die Basisprämie. Bei nicht exakter Tierkennzeichung wird also nicht mehr die europäische Direktzahlung gekürzt, sondern diese Verstoße unterliegen dem nationalen Ordnungsrecht.

Ich fordere die Mitgliedsstaaten eindringlich auf existierende Länderregelungen entsprechen anzupassen.