Wir sind als CDU dazu verpflichtet, bestimmte Transparenzangaben bei bezahlter politischer Werbung offen zu legen. Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch nachvollziehen können, wer politische Inhalte finanziert, verantwortet und verbreitet. Diese Veröffentlichung beinhaltet deshalb Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Werbung bereitgestellt werden müssen.