Tagesordnung zur Kreismitgliederversammlung

vorläufige Tagesordnung

  • 09.00 Uhr Beginn Andacht mit Pfarrer Justus Geilhufe
  • 09.45 Uhr Beginn Kreismitgliederversammlung
  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
  • TOP 3 Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
  • TOP 4 Wahl des Tagungspräsidiums
    • 4.1 Versammlungsleiter/in und weitere Mitglieder
    • 4.2 Schriftführer/in
  • TOP 5 Grußwort von Christian Hartmann MdL, CDU-Fraktionsvorsitzender im Sächsischen Landtag
  • TOP 6 Wahl der Arbeitsgremien
    • 6.1 Stimmzählkommission
    • 6.2 Mandatsprüfungskommission
    • 6.3 Antragskommission
  • TOP 7 Begrüßung von Neumitgliedern und Ehrung der Jubilare

  • TOP 8 Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
    • TOP 8.1 Kreisvorsitzender
    • TOP 8.2 Kreisschatzmeister
    • TOP 8.3 Kreismitgliederbeauftragter
    • TOP 8.4 Rechnungsprüfer
    • TOP 8.5 Aussprache zu den Berichten
  • TOP 9 Entlastung des bisherigen Vorstandes
  • TOP 10 Behandlung von Anträgen
  • TOP 11 Bericht der Mandatsprüfungskommission

  • TOP 12 Wahl des neuen Kreisvorstandes
    • TOP 12.1 des/der Kreisvorsitzenden
    • TOP 12.2 der 3 Stellvertreter
    • TOP 12.3 des/der Kreisschatzmeisters/in
    • TOP 12.4 des/der Kreismitgliederbeauftragten
    • TOP 12.5 der 18 Beisitzer des Kreisvorstandes
  • TOP 13 Wahl der 2 Rechnungsprüfer
  • TOP 14 Wahl der 2 Delegierten zum Bundesparteitag
  • TOP 15 Wahl der 19 Delegierten zum Landesparteitag
  • TOP 16 Verschiedenes
  • TOP 17 Schlusswort und Nationalhymne

Hinweise zu Anträgen (TOP 10):

Anträge an die Kreismitgliederversammlung sind bis spätestens zum 19. September 2022, 23.59 Uhr schriftlich an die Kreisgeschäftsstelle zu richten. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind - neben dem Kreisvorstand - die Vorstände aller Stadt- und Gemeindeverbände sowie der Vereinigungen bzw. Sonderorganisationen im Kreisgebiet. Einzelne Mitglieder sind antragsberechtigt, sofern ihr Antrag die Unterstützung von mindestens zwanzig weiteren Mitgliedern unseres Kreisverbandes hat.