Hinweise zur Nominierungsveranstaltung

Stimmrecht

Stimmberechtigt für die Wahl des Direktbewerbers/der Direktbewerberin im Bundestagswahlkreis 161 sind alle am 04.09.2020 im Wahlkreis 161 hauptwohnsitzlich gemeldeten Mitglieder der CDU Deutschlands, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wir weisen darauf hin, dass die Versammlung bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.

Bewerbungsfristen

Bewerbungen sind schriftlich, möglichst bis 01.09.2020, in der CDU-Kreisgeschäftsstelle einzureichen - spätestens jedoch mit Aufruf des TOP 7.