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Mein Wochenrückblick zum Märzplenum

Mein Wochenrückblick zum Märzplenum

Am Montag hat das Plenum über den Vorschlag der Kommission zur Bearbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden diskutiert und leider auch angenommen. Ich habe gegen die Neufassung gestimmt, denn sie geht eindeutig zu weit.

Es ist richtig, dass man sich Ziele setzt, und der Sanierungsbedarf für Gebäude in Europa ist gewaltig. Um das Ziel zu erreichen, ist aber der heute beschlossene europäische Sanierungszwang nicht der richtige Weg. Nötig gewesen wären wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die kluge Anreize setzen, um Hausbesitzer zu motivieren, notwendige Verbesserungen vorzunehmen.

Gerade für Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum können die Regelungen verheerende Konsequenzen haben. In ländlichen Regionen und Randgebieten ist es durchaus möglich, dass die energetische Sanierung mehr als das Haus kostet.

Gesellschaftliche Ziele allein mit Vorschriften, Verboten und Strafen zu erreichen ist ein Zeichen für Planwirtschaft, und mit Verabschiedung der neuen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie wurde genau dieses falsche Zeichen gesetzt. Dass die Zustimmung des Parlaments mit 52% der gesamtabgegebenen Stimmen relativ schwach ausfiel, ist für mich ein kleines ermutigendes Signal.

Außerdem haben wir am Dienstag den Jahresbericht 2021 der europäischen Bürgerbeauftragten angenommen. Jede Bürgerin oder Bürger der Union mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Union kann sich bei dem oder der Bürgerbeauftragten über einen Missstand bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der EU beschweren. 20 536 Bürger wandten sich im Jahr 2021 an die Bürgerbeauftragte, insgesamt wurden von ihr 338 Untersuchungen eingeleitet. Die Bürgerbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle dafür, dass Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse auf der EU Ebene transparent und objektiv sind und ich freue mich, dass ihre Rolle in Europa immer mehr von unseren Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird.

Das Plenum hat auch am Montag die Verhandlungsergebnisse von drei Fit for 55-Berichten angenommen. Darunter auch der Bericht zur Land- und Waldnutzung (LULUCF).

Die Klimaambitionen im Bereich Landwirtschaft, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zu steigern, ist nur mit einer ausbalancierten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung möglich. Dabei müssen wir wieder vermehrt auf die Expertise von Land- und Forstwirten zurückgreifen, um eine wirtschaftliche und ökologische Balance bei der Bewirtschaftung zu schaffen und so die optimale gesellschaftliche Gesamtleistung von Wäldern, Mooren und Böden zu erreichen. Lokale Holzproduktion muss gefördert werden und sich lohnen, damit Importe vermieden werden können. So können wir langfristig zum Klimaschutz beitragen.