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Information zur Amtszeitverlängerung der mittelsächsischen CDU-Verbände

Der erweiterte Kreisvorstand der CDU Mittelsachsen hat am 13.12.2021 die Inanspruchnahme der Amtszeitverlängerung gemäß Aufbauhilfegesetz für alle CDU-Verbände im Kreisverband Mittelsachsen beschlossen:

„Die CDU-Stadt- und Ortsverbände im Kreisverband Mittelsachsen machen, sofern notwendig, von Artikel 15, §7 Abs. 5, Aufbauhilfegesetz Gebrauch. Demnach verlängert sich die Amtszeit von Vorständen von Parteien pandemiebedingt bis zum 31.08.2022.“


Alle nicht dringend notwendigen Gremiensitzungen sind vorerst wieder digital durchzuführen. Nominierungsveranstaltungen bleiben davon unberührt. Zutrittsvoraussetzung für Nominierungsveranstaltungen ist derzeit 3G.