Annahme des delegierten Rechtsakts zur ‚Verwendungen von antimikrobiellen Mitteln‘

Annahme des delegierten Rechtsakts zur ‚Verwendungen von antimikrobiellen Mitteln‘


STRASSBURG. Wir freuen uns, dass der delegierte Rechtsakt mit großer Mehrheit bestätigt wurde.

Damit kann ein weiterer Schritt in Richtung vernünftiger und reduzierter Antibiotikaanwendung in der Veterinärmedizin umgesetzt werden. Das gibt uns die Zeit um über weitere Schritte nachzudenken, wie zum Beispiel eine europaweite Anzeigepflicht, sowie bessere Datenlage zur Reduzierung im Human- und Veterinärbereich.

Völlig unverständlich bleibt das Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten der Grünen, SPD und Linken, denn die Ablehnung des delegierten Rechtsaktes hätte bedeutet, dass ein schlechter Istzustand verstetigt werden würde.